Last Updated on 15. Januar 2018 by MartinGrebe
Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeindevertretung
Bekanntmachung der Wahlvorschläge zu den Ortsbeiratswahlen
Kommunalwahl am 6. März 2016
Bekanntmachung nach § 82 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung
Für die Ortsbeirats-Wahl am 6. März 2016 im Ortsteil Oberwalgern wurde ein Wahlvorschlag mit insgesamt 4 Bewerbern eingereicht, der vom Gemeindewahl-ausschuss in seiner Sitzung am 08.01.2016 zugelassen wurde. Der Ortsbeirat Oberwalgern hat 7 Sitze. Es wurden somit weniger Bewerber zur Wahl des Ortsbeirates Oberwalgern zugelassen als Sitze zu verteilen sind.
Gemäß § 86 a der Kommunalwahlordnung (KWO) in Verbindung mit § 82 Abs. 1, Satz 5, der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sage ich die Wahl zum Ortsbeirat Oberwalgern ab.
Für den Zeitraum der bis 2021 dauernden Wahlzeit entfällt für den Ortsteil Oberwalgern die Einrichtung eines Ortsbeirats.
Die Aufsichtsbehörde wird entsprechend unterrichtet.
Gemeinde Fronhausen, den 08.01.2016
Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Fronhausen
Achim Batz
Wahlamt
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